Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft - Wir bieten Beratung und Vertretung in Sachen Familie, Bauen, Arbeiten und mehr...
Die Kanzlei Lange • Otto Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft unterstützt Sie bei Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen und mehr. Kontaktieren Sie unser erfahrenes Team für eine umfassende und professionelle Erbrechtsberatung.
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer beim Tod einer Person als Erbe in deren Rechte und Pflichten eintritt. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Nicht selten stimmt diese gesetzliche Erbfolge jedoch nicht mit den tatsächlichen Wünschen und Vorstellungen überein, wer Erbe sein soll. Auch in Patchworkfamilien ist die gesetzliche Erbfolge häufig nicht passend. Dann ist eine eigene Regelung der Erbfolge angebracht, die entweder durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgen kann. Wir beraten Sie zu diesen Gestaltungsmöglichkeiten und prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie Ihre Vorstellungen rechtssicher umgesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Vermeidung von Situationen, die im Todesfall zu unnötigem Streit zwischen Familienangehörigen führen könnten.
Ein Testament ist die wohl häufigste Form einer Verfügung von Todes wegen. Im Testament können u.a. Erbeinsetzungen, Enterbungen, Vermächtnisse, Auflagen und Teilungsanordnungen geregelt werden. Das Testament muß bestimmten Formanforderungen genügen und kann entweder eigenhändig oder durch notarielle Beurkundungen errichtet werden. Eheleute dürfen ein gemeinschaftliches Testament errichten.
Durch ein Vermächtnis kann im Testament oder Erbvertrag ein bestimmter Vermögenswert zugedacht werden, ohne daß der Empfänger im Übrigen Erbe wird. Der Erbe wird durch verpflichtet, das Vermächtnis aus dem Nachlaß zu erfüllen.
Durch das im BGB geregelte Pflichtteilsrecht wird nahen Angehörigen wie Kindern, Eltern und Ehegatten eine Mindestbeteiligung am Nachlaß gesichert, und zwar unabhängig von der tatsächlich eintretenden Erbfolge. Dies sollte bei der Gestaltung der Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag stets mit bedacht und berücksichtigt werden.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch dann, wenn Sie Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter geworden sind. Wir beraten Sie zu den Ihnen zustehenden Ansprüchen und helfen bei der Durchsetzung.
Das Vertragsrecht bildet die rechtliche Grundlage für sämtliche Vereinbarungen und Absprachen zwischen Parteien, sei es im privaten oder geschäftlichen Bereich. Es regelt die Bedingungen, Pflichten und Rechte der Vertragsparteien sowie die Durchsetzbarkeit und mögliche Konsequenzen bei Vertragsverletzungen. Verträge können für viele verschiedene Arten von Geschäften geschlossen werden, z.B. über den Kauf einer Sache, über die Herstellung eines Werkes, über die Miete einer Sache, die Gewährung eines Darlehens usw. usf.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung im Vertragsrecht. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen, sichern Ihre Interessen ab und vertreten Sie bei Streitigkeiten oder Vertragsverletzungen. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben und dafür zu sorgen, dass Ihre Verträge klar formuliert und rechtssicher sind.
Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Vertragsrecht, um Ihre Verträge effektiv zu gestalten und rechtliche Konflikte zu vermeiden oder erfolgreich zu lösen.
Kaufverträge sind rechtliche Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer über den Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen. Sie regeln die Bedingungen, unter denen der Kauf stattfindet, einschließlich des Kaufpreises, der Lieferbedingungen, Gewährleistungsrechte und der Zahlungsmodalitäten.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung und Überprüfung von Kaufverträgen. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen klar und rechtssicher zu formulieren, beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Käufer oder Verkäufer und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Falle von Streitigkeiten zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben und sicherzustellen, dass Ihre Kaufverträge transparent und wirksam sind.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Fachkenntnis im Kaufrecht, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten erfolgreich zu regeln und potenzielle Konflikte effektiv zu lösen.
Bei einem Werkvertrag soll gegen Zahlung einer Vergütung ein bestimmtes Werk hergestellt werden. Auch hier ist die rechtssichere Gestaltung des Vertrages, bei der wir helfen können, wichtig. So sollte beispielsweise das herzustellende Werk genau beschrieben werden. Probleme können z.B. dann auftreten, wenn der vereinbarte Werklohn nicht gezahlt wird oder wenn die hergestellte Sache möglicherweise mangelhaft oder zu spät fertiggestellt wird.
Mietverträge regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter und sind grundlegend für das Mietrecht in Deutschland. Sie definieren die Bedingungen, unter denen eine Immobilie, Sache oder ein digitales Produkt gemietet wird, einschließlich Mietdauer, Mietzins, Nebenkosten, Pflichten der Vertragsparteien und Regelungen zur Nutzung der Mieträume.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei allen Fragen rund um Mietverträge. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen, klären Ihre Rechte und Pflichten als Mieter oder Vermieter und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Falle von Streitigkeiten oder Vertragsverletzungen. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben und dafür zu sorgen, dass Ihre Mietverträge klar und rechtssicher sind.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz im Mietrecht, um Ihre Mietangelegenheiten effektiv zu regeln und mögliche Konflikte erfolgreich zu lösen.
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