Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft - Wir bieten Beratung und Vertretung in Sachen Familie, Bauen, Arbeiten und mehr...

Familienrecht, fachkundig und kompetent in ganz Deutschland und Dresden

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Lösung von Familienrechtsproblemen durch Rechtsanwälte Lange & Otto

Das Team von Lange • Otto - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft bietet umfassende Unterstützung im Familienrecht. Sie befinden sich in einer Trennungssituation oder tragen sich mit dem Gedanken, eine Trennung herbeizuführen? Sie müssen sich mit den Themen Scheidung und Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht befassen? Wir beraten Sie umfassend dazu und unterstützen Sie auf Ihrem individuellen Weg. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf einvernehmliche Lösungen.

Unsere langjährige Erfahrung in diesen Rechtsbereichen ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen in allen Beratungsfragen zu entwickeln. Wir legen großen Wert auf eine transparente und - wenn Sie dies wünschen - digitale Abwicklung Ihrer Angelegenheiten, um Ihnen höchsten Komfort und Effizienz bieten zu können. Bei Lange • Otto sind Sie in guten Händen, unsere professionelle Beratung ist immer persönlich und individuell.

Familienrecht - Schwerpunkte

  • Ehescheidung

    Wenn eine Ehe offiziell beendet werden soll, erfordert dies in Deutschland ein gerichtliches Scheidungsverfahren. Das Familiengericht darf eine Scheidung dann aussprechen, wenn die Ehe gescheitert ist und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Im Verlauf des gerichtlichen Scheidungsverfahrens findet mindestens ein Termin bei Gericht statt. Zu diesem Termin müssen im Regelfall beide Ehegatten und mindestens ein Anwalt/eine Anwältin vor Gericht erscheinen. 

    Der gesamte Ablauf bis zur Scheidung ist oft ein komplexer und auch emotional belastender Vorgang, der sowohl rechtliche als auch finanzielle Fragen aufwirft.

    Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent und einfühlsam in allen Aspekten der Ehescheidung, von der Trennung über die Vermögensaufteilung bis hin zu Unterhaltsfragen und dem Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie eine faire Lösung erhalten.

    Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkenntnis, um diesen herausfordernden Lebensabschnitt bestmöglich zu bewältigen.


  • Einvernehmliche Ehescheidungen

    Von einer einvernehmlichen Ehescheidung spricht man, wenn sich beide Ehegatten über das Scheitern der Ehe einig sind und mit Ablauf des ersten Trennungsjahres ein Scheidungsverfahren einleiten wollen. Häufig beauftragt dann auch lediglich einer der Ehegatten, einen Rechtsanwalt. Sinnvoll ist es, sich bereits im Vorfeld des Scheidungsverfahrens in Bezug auf möglichst alle zu regelnden Fragen zu einigen. Auch hierbei können wir Sie unterstützen.


  • Kosten eines Scheidungsverfahrens

    Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzen sich aus den Gerichtskosten einerseits und den Rechtsanwaltskosten andererseits zusammen. Beide Kostenarten sind gesetzlich geregelt. Grundlage für die Berechnung ist ein Gegenstandswert, den das Gericht am Ende des Scheidungsverfahrens festlegt. 

    Hierbei legt das Gericht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der beiden Ehegatten zugrunde. Gern erstellen wir Ihnen eine konkrete Kostenprognose für Ihr Scheidungsverfahren.

    Um Kosten zu sparen, ist es sinnvoll, insbesondere finanzielle Themen nach Möglichkeit im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens und außergerichtlich miteinander zu klären.

  • Versorgungsausgleich

    Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der Rentenanwartschaften, die von Ehegatten während der Dauer ihrer Ehe erworben werden. Die Durchführung eines Versorgungsausgleichs ist im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe gesetzlich zwingend vorgeschrieben, wenn die Ehe nicht lediglich kurze Zeit gedauert hat. Die Ehegatten haben allerdings die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich anläßlich der Scheidung durch eine Vereinbarung zu regeln. Wir beraten Sie dazu und unterstützen Sie dabei.


  • Vermögensauseinandersetzung

    Im Zuge der Vermögensauseinandersetzung anläßlich der Ehescheidung ist zwischen den Ehegatten häufig zu klären, welche Vermögenswerte wem zustehen und wie in Zukunft mit den gemeinsamen Vermögenswerten, beispielsweise einer in der Ehe angeschafften Immobilie, verfahren werden soll. Auch das weitere Schicksal von Verbindlichkeiten, beispielsweise von Darlehen, ist zu klären. Unser Ziel hierbei ist es, gemeinsam mit Ihnen eine faire und auch für den anderen Ehegatten tragbare Regelung zu erreichen.

  • Zugewinnausgleich

    Der Zugewinnausgleich kommt zum Tragen, wenn beide Ehegatten während der Ehezeit in unterschiedlichem Maße Vermögen erworben haben und wenn, vereinfacht ausgedrückt, einer der Ehegatten einen "höheren Gewinn" erzielte. Anläßlich der Ehescheidung kann jeder der Ehegatten die Klärung des Zugewinnausgleichs verlangen, wenn die Ehegatten ihre Ehe im gesetzlichen Güterstand, der Zugewinngemeinschaft, führten. Wir beraten Sie, klären gemeinsam mit Ihnen, ob für Sie die Geltendmachung des Zugewinnausgleichs sinnvoll ist und unterstützen bei der Durchsetzung. Abweichend von der gesetzlichen Regelung besteht auch die Möglichkeit, den Zugewinnausgleich in einer Vereinbarung mit Ihrem Ehegatten zu regeln.

  • Unterhalt

    Unterhaltsansprüche können zwischen den Ehegatten bestehen, wenn sie getrennt voneinander leben (sog. Trennungsunterhalt), unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch noch nach der Scheidung (sog. nachehelicher Unterhalt). Neben diesen Unterhaltsansprüchen der Ehegatten untereinander sind es vor allem die Unterhaltsansprüche gemeinsamer Kinder, die Klärungsbedarf verursachen. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Klärung und Durchsetzung bestehender Unterhaltsansprüche, sondern auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. 


  • Elterliche Sorge und Umgang

    Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen, die gemeinsame minderjährige Kinder betreffen. Auch wenn Sie sich als Ehegatten trennen, bleiben Sie doch gemeinsam die Eltern ihrer Kinder. Im Zuge der Trennung ist dann beispielsweise zu klären, wie die gemeinsamen minderjährigen Kinder künftig betreut werden. Als Eltern haben Sie hier die Wahl zwischen ganz unterschiedlichen Betreuungsmodellen bis hin zu Wechsel- und Nestmodellen. Wir beraten Sie zu den bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten, zu deren Voraussetzungen und zu deren Folgen. Unser Augenmerk liegt auch hier in der Vermeidung unnötiger Streitigkeiten.


Icon Waage der Gerechtigkeit

Brauchen Sie rechtliche Beratung im Familienrecht oder Hilfe bei einer Ehescheidung? Zögern Sie nicht, uns anzurufen!

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